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Pressemitteilung 07.03.2024
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Neuer Ratsvorschlag zum EU-Lieferkettengesetz erinnert an Basarhandel

Wolfgang Steiger: Unkalkulierbare Haftungsrisiken für die Unternehmen bleiben.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert den Vorstoß der EU-Ratspräsidentschaft, die EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt durch die Hintertür durchzuboxen. Auch wenn der neue Vorschlag der Belgischen Ratspräsidentschaft den Versuch darstellt, über geänderte Schwellenwerte Entlastungen für die Wirtschaft zu erreichen: „Es bleibt bei wesentlichen Belastungen für die Unternehmen, die grundsätzlich falsch sind“, kritisiert der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.

Wie aus Brüssel zu vernehmen ist, sieht der vorgelegte Kompromissvorschlag unverändert die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) vor. Anders als im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erstreckt sich damit die Haftung in der CS3D nicht nur gegenüber dem direkten Zulieferer, sondern gegenüber der gesamten Zulieferkette. Damit stünde das deutsche Lieferkettengesetz im Widerspruch zur EU-Lieferkettenrichtlinie. „Wird jetzt in Brüsseler Hinterzimmern die EU-Lieferkettenrichtlinie durchgewunken, müsste das deutsche Lieferkettengesetz verschärft werden. Das kann und darf nicht im Interesse des Deutschen Bundestages sein“, warnt Wolfgang Steiger weiter.

Zudem sieht der Wirtschaftsrat durch den neuen Vorschlag eine neue Unsicherheit auf die Unternehmen zurollen. Das Bußgeld, gemessen am Unternehmensumsatz, soll in dem aktuellen Vorschlag bestehen bleiben, jedoch die Höhe von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. „Das widerspricht dem Prinzip eines EU-Binnenmarktes und führt zu zusätzlicher Unsicherheit und Bürokratie für die Unternehmen in der EU. Die Richtlinie ist und bleibt ein Bürokratiemonster“, erklärt Wolfgang Steiger.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates bleibt daher bei seiner Kritik: „Die EU-Lieferkettenrichtlinie stellt unverändert unkalkulierbaren Haftungsrisiken, Rechtsunsicherheit und immenser Bürokratie dar.“ Die EU-Gesetzgeber müssten akzeptieren, dass dieser Gesetzesentwurf in der Breite der Wirtschaft und EU-Mitgliedstaaten nicht getragen werde. „Die EU erweckt den Eindruck, dass sie ungeachtet der vielfachen Kritik ihr Gesetz vor Ende der Legislaturperiode durchboxen will. Mit dem neuen Vorstoß der EU-Ratspräsidentschaft ist kein ernsthaftes Gesetzesgebungsverfahren mehr gegeben. Wenn dieses Beispiel Schule macht, werden die Verhandlungen der EU bald zum Basarhandel“, ist Wolfgang Steiger überzeugt.