Statut

Juniorenkreis des Wirtschaftsrates der CDU e. V. Statut
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I. Zielsetzung

1. Der Juniorenkreis unterstützt die satzungsmäßigen Ziele des Wirtschaftsrates der CDU e.V. unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Ziele der jüngeren Generation, die am Beginn ihrer beruflichen Entwicklung steht.

2. Die Mitglieder des Juniorenkreises können zu den Veranstaltungen der Sektionen und Landesverbände sowie zu den Symposien auf Bundesebene des Wirtschaftsrates der CDU e.V. eingeladen werden. Sie werden über die Aktivitäten und politischen Positionen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. regelmäßig informiert.


II.Mitgliedschaft

1. Der Juniorenkreis des Wirtschaftsrates der CDU e.V. ist ein Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit von selbstständigen Unternehmern, selbstständigen Angehörigen freier Berufe und anderen selbstständig wirtschaftlich Tätigen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2. Angestellte und Studierende, deren Persönlichkeit, Qualifikation, Ausbildung oder Berufsweg ein besonderes Engagement für die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft erkennen lässt, können ebenfalls Mitglied werden, wenn sie an der Arbeit des Wirtschaftsrates der CDU e.V. interessiert sind und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben.

3. Die Mitglieder des Juniorenkreises sind mit ihrer Aufnahme zugleich nicht stimmberechtigte, außerordentliche Mitglieder des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Sie werden vom Wirtschaftsrat der CDU vor Vollendung des 35. Lebensjahres darauf hingewiesen, dass sie nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Lebensjahr vollenden, stimmberechtigte, ordentliche Mitglieder des Wirtschaftsrates der CDU e.V. werden, wenn sie nicht zuvor schriftlich ihren Austritt erklären.

4. Ordentliche Mitglieder des Wirtschaftsrates der CDU e.V., die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind auf schriftlichen Antrag zusätzlich als Mitglied in den Juniorenkreis aufzunehmen.

5. Zu korrespondierenden Mitgliedern des Juniorenkreises können Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und der Wissenschaft berufen werden, die durch ihre Leistungen Wesentliches zur Zielsetzung des Juniorenkreises beizutragen haben. Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in hervorragender Weise um den Vereinszweck verdient gemacht haben. Näheres regelt die Satzung des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

6. Die Mitgliedschaft im Juniorenkreis erlischt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 35. Lebensjahr vollendet wird, durch Tod, Ausschluss aufgrund eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses oder aufgrund schriftlicher Austrittserklärung, die dem Wirtschaftsrat der CDU e.V. nach den satzungsgemäßen Kündigungsfristen zugegangen sein muss.


III. Organisation und Organe

Für die Organisation und die Organe des Juniorenkreises gilt die Satzung des Wirtschaftsrates der CDU e.V. sinngemäß.


III a. Landesebene

1. Juniorenkreise werden auf Landesebene durch Beschluss des jeweiligen Landesvorstandes konstituiert. Die Mitglieder der Juniorenkreise wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter als Juniorenkreis- Landesvorstand. Eine Amtszeit beträgt maximal zwei Jahre.

2. Der Juniorenkreis-Landesvorstand berichtet regelmäßig dem Landesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Der Vorsitzende des Juniorenkreis-Landesverbands soll als Gast in den Landesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. eingeladen werden.

3. In Ausnahmefällen können auf Initiative des jeweiligen Juniorenkreis- Landesvorstands Sektionen oder Regionalgruppen des Juniorenkreises mit Zustimmung des Landesvorstands des Wirtschaftsrates der CDU e.V. gegründet werden. Die Mitglieder der Juniorenkreis-Sektionen bzw. -Regionalgruppen wählen aus ihren Reihen einen Sprecher, dessen Amtszeit zwei Jahre beträgt. Die Sprecher der Juniorenkreis-Sektionen bzw. Juniorenkreis-Regionalgruppen sind in den Landesvorstand des jeweiligen Juniorenkreises aufzunehmen.


III b. Bundesebene

1. Juniorenkreise auf Landesebene können sich zu einem Bundes- Juniorenkreis zusammenschließen, wenn mindestens vier Fünftel aller bestehenden Juniorenkreis-Landesvorstände die Bildung eines Bundes-Juniorenkreises beschließen sowie Präsidium und Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. der Bildung eines Bundes-Juniorenkreises zustimmen.

2. In diesem Fall bilden die Vorsitzenden der Landes-Juniorenkreise den Juniorenkreis-Bundesvorstand. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren. Der Juniorenkreis- Bundesvorstand kann die Kooptation von maximal fünf weiteren Mitgliedern beschließen und Gäste zu seinen Sitzungen einladen.

3. Der Juniorenkreis-Bundesvorstand schlägt dem Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Juniorenkreis- Mitglieder für die Besetzung von bis zu sechs Gastplätzen vor, die der Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. dem Juniorenkreis einräumt. Die Gastplätze sollen für die Dauer von maximal zwei Jahren vom Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. vergeben werden.


IV.Wahlen und Beschlüsse

1. Die Organe des Vereins und die Gremien der Organisationsstufen sind beschlussfähig, wenn diese mit einer angemessenen Frist einberufen worden sind. Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen.

2. Wahlen und Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen für die Ermittlung der Mehrheiten nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt, bei Wahlen erfolgt eine Stichwahl. Die Wahlen der Mitglieder der Juniorenkreisorgane können offen erfolgen, sofern sich auf Nachfrage kein Widerspruch erhebt. Bei Widerspruch sind die Wahlen geheim und mit Stimmzettel durchzuführen.

3. Wahlen werden von den Landesgeschäftsstellen oder der Bundesgeschäftsstelle des Wirtschaftsrates der CDU e.V. beaufsichtigt und protokolliert. Die Ergebnisse sind der Bundesgeschäftsführung des Wirtschaftsrates der CDU e.V. unverzüglich mitzuteilen.


V. Bundesfachkommission "Junge Generation"

1. Der Bundesvorstand des Juniorenkreises kann mit Zustimmung des Bundesvorstandes des Wirtschaftsrates der CDU e.V. eine Bundesfachkommission "Junge Generation" bilden.

2. Die Mitglieder der Bundesfachkommission sowie Vorsitzende und Stellvertreter werden vom Bundesvorstand des Juniorenkreises für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Bundesfachkommission entwickelt und formuliert die inhaltlichen Grundsätze zur Beschlussfassung durch den Bundesvorstand des Juniorenkreises, der diese Positionen nach außen vertritt. Die Ergebnisse der Kommission sind vor der Beschlussfassung durch den Bundesvorstand des Juniorenkreises mit der Bundesgeschäftsstelle des Wirtschaftsrates der CDU e.V. abzustimmen.


VI. Aufgabenschwerpunkte auf Bundes- und Landesebene

1. Auf Bundes- und Landesebene sollen insbesondere politische Initiativen, Veranstaltungen und Stellungnahmen erarbeitet und durchgeführt sowie über die Belange des Juniorenkreises gemeinschaftlich entschieden werden. Diese Aufgabenstellung wird insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
  • Information und Stellungnahmen zu konkreten Problemen des Wirtschaftslebens;
  • Veranstaltungen und Bildung von Arbeitskreisen zu grundsätzlichen und aktuellen gesellschafts- sowie sozial- und wirtschaftspolitischen Fragestellungen;
  • Mitwirkung in Arbeitskreisen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. auf Bundes- und Landesebene.


VII. Beiträge

1. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Juniorenkreis wird von der Bundesdelegiertenversammlung des Wirtschaftsrates der CDU e.V. in der Beitragsordnung beschlossen und beträgt zur Zeit mindestens 95,00 € jährlich.
2. Nach Vollendung des 35. Lebensjahres betragen die Mindestbeiträge für die ordentliche Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat der CDU e.V.:
  • im 36. Lebensjahr: 200,00 €
  • im 37. Lebensjahr: 300,00 €
  • im 38. Lebensjahr: 500,00 €
3. Nach Vollendung des 38. Lebensjahres gilt der Regelbeitrag für die persönliche Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat der CDU e.V.´

4. Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei.




© 2006, Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin