
Sprecher des Vorstandes
D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, München
Die erfolgreiche Absenkung der offen ausgewiesenen Arbeitslosigkeit auf 3 Mio. zeigt, wie wichtig die in den Vorjahren bereits erreichte Flexibilisierung des Arbeitsmarktes war, auch, wenn zusätzlich noch rund 1 Mio. Bürger ohne Beschäftigung nicht in der offiziellen Statistik geführt werden. Gleichzeitig suchen jedoch nach wie vor 1 Mio. Menschen länger als 1 Jahr einen Job.
Mehr Qualifizierung, Abbau von Einstellungsbarrieren und Stärkung der Arbeitsanreize sind das Gebot der Stunde. Für stabile Lohnzusatzkosten sowie einen dauerhaft finanzierbaren, auskömmlichen Ruhestand führt aus Sicht der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung an einer tiefgreifenden Reform der Alterssicherungssysteme kein Weg vorbei.
Wenn wir die Rente mit 67 nicht einführen, dann verdoppeln sich langfristig die Lasten des demographischen Wandels. Während derzeit auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter 34 über 65jährige kommen, werden es bereits in 25 Jahren 58 Ältere sein. Das Nettoniveau der gesetzlichen Rente geht um rund 20 Prozent auf 44 Prozent des Durchschnittseinkommens in den Keller.
Diese dramatische Entwicklung muss den Bürgern transparent gemacht werden. Die ‚Rente mit 70’ kann in Zukunft kein Tabu sein. Der Anstieg der Beschäftigungsquote der 55- bis 64-jährigen von 37 Prozent auf 57 Prozent in den vergangenen zehn Jahren zeigt: Die stärkere Einbindung älterer Bürger in das Erwerbsleben ist möglich!
Die Kernforderungen des Wirtschaftsrates:
