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Einstellungen anpassenDerzeit hat der Bund als Eigentümer des Fernstraßennetzes keine Kontroll- und Regressmöglichkeiten gegenüber den für Unterhalt und Betrieb zuständigen Bundesländern. Das Ergebnis sind: zersplitterte Zuständigkeiten, fehlende Transparenz, eine Bereitstellung von Investitionsmitteln nach Kassenlage der Länder und damit ein qualitativ stark unterschiedliches Fernstraßennetz.
Die Bündelung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einer Bundesfernstraßengesellschaft würde den strukturellen Befreiungsschlag bedeuten. Wie soll und kann eine solche neue Struktur aussehen? Wie sehen sinnvolle Lösungen für das nachgeordnete Netz aus? Wie kann privates Kapital eingebunden werden? Diese Fragen erörterte der Wirtschaftsrat auf seinem VerkehrsForum mit Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann MdB, Finanzstaatssekretär Jens Spahn MdB, Bundesminister a.D. Prof. Kurt Bodewig, Daniel Strücker von der Eiffage Infra-Bau, ASFINAG-Vorstand, Dr. Klaus Schierhackl, KPMG-Vorstand Mathias Oberndörfer und Hilko Schomerus vom Finanzdienstleister Macquarie.
Staatssekretär Enak Ferlemann MdB, der die Veranstaltung eröffnete und sich auch später noch aktiv in die Diskussion einbrachte, dankte dem Wirtschaftsrat für seine geleistete konzeptionelle Vorarbeit. Seit gut einem Jahr diskutiere die Verkehrsbranche nun über eine solche Gesellschaft. Auchheute stelle sich einmal mehr heraus, dass trotz vielleicht unterschiedlicher Ansätze und Motivationsgründe sowohl Bund und Länder als auch Bau- und Verkehrswirtschaft bei der Frage der Neuaufstellung der Verkehrswegefinanzierung dieselben Ziele vor Augen haben
Für den Wirtschaftsrat machte Generalsekretär Wolfgang Steiger deutlich, dass sich diese Ziele am besten in einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes erreichen lassen, die für Autobahnen und Bundesstraßen gleichermaßen zuständig ist.
Kurz gesagt: Der Wirtschaftsrat plädiert für ein Modell, das dem Grundsatz folgt "So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig"!
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Vertreter der Bundesregierung, Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann MdB und Finanzstaatssekretär Jens Spahn MdB, bestätigten in ihren Ausführungen, dass sich ein Gesetz zur Errichtung einer Bundesgesellschaft aktuell in Arbeit befinde. Die Frage der konkreten Ausgestaltung und endgültigen Aufsetzung sei Bestandteil der Bund-Länder-Verhandlungen zur Finanzierung der Länder und Kommunen ab 2019. Fertig sei dagegen der Gesetzentwurf für die für eine solche Reform erforderliche Grundgesetzänderung. Die Bundesregierung, so unterstrich Staatssekretär Enak Ferlemann MdB, strebe die Gesetzgebungsverfahren für die Grundgesetzänderung und für die Gesellschaftsgründung noch in dieser Legislatur an. In der nächsten könnten sie umgesetzt werden. „Ich denke, dass wir das Scharfschalten der Gesellschaft bis 2020 schaffen können“, erklärte der Staatssekretär.
Der Wirtschaftsrat wird den weiteren Prozess intensiv begleiten.