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Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist gekennzeichnet durch eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit bei gleichzeitigem Risiko von Bußgeldern im Falle von Verstößen. Diese für die Arbeitgeber missliche Situation wurde ebenso intensiv diskutiert wie die aktuell auch im öffentlichen Fokus stehenden Dokumentationspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit. Erörtert wurden ferner Leitlinien für die praktische Handhabung der neuen Regelungen im Betrieb.
Als Referenten konnten Landesgeschäftsführer Jan Christian Janßen und Sektionssprecher Florian Lücke den auf die Arbeitgeberberatung spezialisierten Hannoveraner Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Christian Möller begrüßen. Lücke zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf die Veranstaltung und kündigte weitere Aktivitäten in dieser Richtung an. Janßen hob noch einmal hervor, dass der Wirtschaftsrat das Thema unverändert im Blick behalten werde.