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Einstellungen anpassenIm Rahmen der Verhandlungen um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben sich Bund und Länder auf die Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft mit dem Fokus auf die Bundesautobahnen verständigt. Über eine sog. „Opt out“-Regelung können die Bundesländer entscheiden, ob sie auch die Bewirtschaftung der Bundesstraßen ihres Territoriums an die zu gründende Bundesgesellschaft abtreten. Damit sind die über 10-jährigen Bemühungen des Wirtschaftsrates um eine Reform der ineffizienten Auftragsverwaltung von Erfolg gekrönt. Besonders stolz macht den Wirtschaftsrat, dass die jetzige Einigung von Bund und Ländern auf einem Modell fußt, dass im Wirtschaftsrat erarbeitet wurde. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden unseres langjährigen Marathons durch die Ebenen von Bundes- und Landespolitik, Haushalts- und Verkehrspolitkern“, so Generalsekretär Wolfgang Steiger noch am Tage der entsprechenden Einigung von Bund und Ländern.
Nun wird es darauf ankommen, so schnell wie möglich in die Umsetzungsphase zu kommen. Dazu hat der Wirtschaftsrat einen entsprechenden Fahrplan vorgelegt.
Wie Generalsekretär Wolfgang Steiger betonte, sehen weder die Überlegungen des Wirtschaftsrates noch die Pläne der Bundesregierung eine Privatisierung von Bundesautobahnen oder Bundesstraßen vor. Das Eigentum an den Straßen bleibt unveräußerlich beim Bund. Vielmehr geht es darum, die Bewirtschaftung des Straßennetzes durch zum Beispiel Einbindung privater Partner effizienter zu gestalten. Vor allem aber geht es darum, mehr betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte bei Bau, Erhalt, Betrieb und Finanzierung des Straßennetzes einziehen zu lassen.
Konkret hat der Wirtschaftsrat in seinem Fahrplan die Etablierung der Bundesfernstraßengesellschaft in zwei Phasen empfohlen:
Kurz gesagt, der Wirtschaftsrat plädiert für ein Modell, das dem Grundsatz folgt: So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig! Und mit eben diesem Leitgedanken wird der Wirtschaftsrat die Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft weiter eng begleiten.