Um Ihnen die bestmögliche Darstellung zu bieten, bitte die Cookies akzeptieren.
Einstellungen anpassenUm Ihnen die bestmögliche Darstellung zu bieten, bitte die Cookies akzeptieren.
Einstellungen anpassenDer Wirtschaftsrat der CDU e.V. konnte ein weiteres Etappenziel seiner steuerpolitischen Agenda zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland erreichen. "Die Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts durch das Bundeskabinett am 24. März 2021 kann ein wichtiger Schritt für die Durchsetzung einer durchgreifenden Unternehmenssteuerreform sein“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. "Nach jahrelangen Diskussionen kann im Jahr 2021 endlich der Grundstein für einen Neustart der Steuerpolitik gelegt werden. Die Möglichkeit, dass Personengesellschaften zukünftig wie Kapitalgesellschaften besteuert werden können, wird insbesondere die Leistungs- und Handlungsfähigkeit von Familienunternehmen, die als Personengesellschaft firmiert sind, stärken. Bei aller berechtigten Freude darüber, müssen wir jedoch unbedingt darauf achten, dass wir mit konstruktiven Ideen und Vorschlägen dafür sorgen, dass das Optionsmodell auch tatsächlich die erhofften Verbesserungen mit sich bringt. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern kann uns das gelingen", so Wolfgang Steiger weiter.
Ungeachtet des ersten Etappenziels wird der Wirtschaftrat sich weiterhin für einen wettbewerbsfreundlichen Neustart der Steuerpolitik einsetzen. „Mit diesem Etappenziel hat der Wirtschaftsrat bewiesen, dass er auch bei steuerpolitisch schwierigen Themen einen langen Atem hat. Jetzt gilt es am Ball zu bleiben“, sagt Wolfgang Steiger.
Der Wirtschaftsrat fordert insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
1) Die Unternehmenssteuerlast muss auf maximal 25 Prozent gedeckelt werden
2) Der strukturelle Besteuerungsnachteil von Personengesellschaften muss durch die Schaffung eines Optionsmodells, das tatsächlich die erhofften Verbesserungen mit sich bringt, beseitigt werden.
3) Die Parteien müssen sich zu einem Belastungsmoratorium bekennen:
4) Strukturverbesserungen im Steuerrecht umsetzen:
5) Unternehmensnachfolger vor unverschuldeten Erbschaft- und Schenkungsteuerlasten bewahren.