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Einstellungen anpassenFür die Union habe im Bereich des Mindestlohnes immer im Vordergrund gestanden, dass dieser weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beinträchtigen oder gar einengen dürfe. „Genau deshalb haben wir z.B. für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen Branchen vertretbare Übergangsregelungen gefunden,“ unterstrich er.
Mindestlohn darf auch nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu Fehlanreizen führen. Deshalb die befristete Ausnahme bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste Altersgrenze von 18 Jahren. Das Gesetz trage die deutliche Handschrift der Union: „Aus Sicht der jungen Generation ist es wichtig, dass berufsvorbereitende Praktika nicht durch unverhältnismäßig hohe Kosten für die Arbeitgeber erschwert werden. In der praktischen Ausgestaltung des Gesetzes werde ich mich dafür einsetzen, dass die Dokumentationspflichten branchenspezifisch, unbürokratisch und praktikabel gehandhabt werden,“ erläuterte Kanitz die nächsten Schritte des umfangreichen Gesetzesvorhabens.