Um Ihnen die bestmögliche Darstellung zu bieten, bitte die Cookies akzeptieren.
Einstellungen anpassenLandesgeschäftsführer
Telefax: 069 / 17 22-47
Um Ihnen die bestmögliche Darstellung zu bieten, bitte die Cookies akzeptieren.
Einstellungen anpassen„Eine Errungenschaft stellt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dar“, erklärte Prof. Dr. Tobias Taetzner, Partner PricewaterhouseCoopers GmbH. Dieses habe nicht nur die Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und zielgenaueren Ressourceneinsatz zum Ziel. Das Gesetz vereinfache und erleichtere zudem die Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundliche Prozesse. „Gleichzeitig wurden Reformen der Erbschaftssteuer durchgeführt, diese sind jedoch keine umfassende Neufassung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes, sondern erhöhen die Komplexität maßgeblich“, so Prof. Taetzner.
Armin Knödler, Partner PricewaterhouseCoopers GmbH, stellte aktuelle Schreiben des BMF in den Fokus seines Vortrags. Eines davon bezieht sich auf die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen. Gleichzeitig gab Knödler einen Einblick in die Anführungssperre bei Organschaft wegen neuer Bewertung von Pensionsrückstellungen. „Die Änderung der Bewertung nach Handelsrecht hat eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes bei der Abfindung von Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Jahre zur Folge“, folgerte Knödler.
Hans-Martin Eckstein, Partner PricewaterhouseCoopers GmbH, gab den Teilnehmern einen tieferen Einblick in die Treaty Override Verfassungsmäßigkeit und weitere überraschende Rechtsprechungen. So beschäftigt Eckstein sich mit der Frage, ob finale BS-Verluste aus DBA-Staaten nach Timac Agro noch abzugsfähig sind. „Die Folge ist ein Abbruch der europarechtlichen Prüfung mangels objektiver Vergleichbarkeit ohne weitere Prüfung des Vorliegen finaler Verluste“, so Eckstein. Gleichzeitig ergebe sich das Problem, dass ein Widerspruch zur vorherigen EuGH Rechtsprechungen aufkomme.
„Eine positive Entwicklung kann bei dem Vorsteuerabzug bei späterer Rechnungskorrektur beziehungsweise mangelhafter Rechnung beobachtet werden“, erläuterte Dr. Stefan Brunsbach, Partner PricewaterhouseCoopers GmbH, eingehend.
Andere interessante Rechtsprechungen wurden unter anderem zur Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Personengesellschaft gegen Gutschrift auf Kapitalkonto II getroffen, oder zur variablen Ausgleichszahlung und Verlustübernahme der Verpflichtung bei Organschaften.