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Einstellungen anpassenZum traditionellen Spargelessen der Sektion Altmark begrüßte der Sektionssprecher Dr. Christoph von Katte vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates den Dinnerspeaker Ministerialdirigent Prof. Dr. Pascal Hector, Beauftragter für Fragen des allgemeinen und besonderen Völkerrechts des Auswärtiges Amt in Berlin, auf Schloss Storkau. Prof. Hector begann seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass das Völkerrecht einen, wenn auch manchmal unausgesprochenen, Wirkungsbereich hätte, der selbst von sogenannten „Schurkenstaaten“ respektiert würde, auch wenn die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts die Charta der Vereinten Nationen sei und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot nicht uneingeschränkt Beachtung fände.
Das internationale Privatrecht sei hingegen kein Teil des Völkerrechts, da dieser Begriff vielmehr diejenigen staatlichen Normen bezeichnen würde, die das anzuwendende Recht bestimmten, wenn ein Sachverhalt mehrere staatliche Rechtsordnungen berührten. In erster Linie seien Staaten Völkerrechtssubjekte, jedoch existierten heute auch andere Völkerrechtssubjekte, wie zum Beispiel Internationale Organisationen. Nichtstaatliche Organisationen (NGO) hätten grundsätzlich keine Völkerrechtssubjektivität.
Historisch begänne mit den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907, bei der erste kriegsvölkerrechtliche Regelungen festgelegt wurden, die ersten Schritte in Richtung neuzeitliches Völkerrecht. Die Haager Landkriegsordnung wurde zur völkerrechtlichen Doktrin der zwei Weltkriege des 20. Jahrhunderts. Mit dem 1919 gegründeten Völkerbund und seiner 1945 gegründeten Nachfolgeorganisation, den Vereinten Nationen, wurde erstmals eine gemeinsame internationale Ebene geschaffen, die auf die Sicherung eines für alle Staaten verbindlichen Völkerrechts abzielt.
Porf. Hector diskutierte anschließend mit den Mitgliedern über zahlreiche tagespolitische Fragestellungen des Völkerrechts.