Der Aufnahmeantrag beinhaltet die Bereitschaft, mit Aufnahme in den Verein auch Mitglied der Sektion Ihres Wohnortes bzw. Firmensitzes zu werden und sich hier, Ihren Interessen entsprechend, einzubringen. Über den Antrag auf Mitgliedschaft in den Verein und die Zugehörigkeit zu einer Sektion entscheidet der Präsident, der hierbei grundsätzlich durch den Generalsekretär vertreten wird.
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