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Einstellungen anpassen„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig sind.“ Auf die Nachfolge bei Familienunternehmen habe das gravierende Auswirkungen. Demzufolge sei es unzulässig, dass größere Unternehmen ohne konkrete Verschonungsbedürftigkeit von der Erbschaftssteuer befreit würden. Für mittlere und kleinere Unternehmen seien Verschonungsregelungen weiterhin vorgesehen, erklärte der Steuerberater.
Bienen weiter: Die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftssteuer gingen jedoch über die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben hinaus. So müssten sich Unternehmen, deren Wert 20 Millionen Euro übersteige, einer Bedürfnisprüfung unterziehen.
Diese Freigrenze sei viel zu niedrig angesetzt, kritisierte Sektionssprecher Dr. von Zitzewitz. Auch die Absicht, bei einem Überschreiten der Freigrenze bis maximal die Hälfte des Privatvermögens zur Begleichung der Erbschaftssteuer heranzuziehen, führe zu einer Mehrbelastung, die den für Deutschland wichtigen Familienunternehmen nicht zuzumuten sei.